Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beim Kauf der Eintrittskarte  akzeptiert der Erwerber (Endkunde) die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Hauses und Veranstalter

 

·  Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande.

  

·  Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die VVK Gebühren der einzelnen VVK Stellen.

 

·  Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.

 

·  Der Zutritt zur genannten Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung des gesetzlichen Vertreters oder eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Bei Verlust der Eintrittskarte entfällt die Zugangsberechtigung.

 

·  Bei Aushändigung der Karten an der Abendkasse ist der Erwerber bzw. Inhaber verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse vorzuzeigen. Bei online Bestellung/Kauf halten Sie bitte an der Abendkasse Ihr Ticket / QR Code in ausgedruckter oder digitaler Form bereit.

 

·  Gekaufte Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Es besteht somit grundsätzlich kein Anspruch auf  Rücknahme der gekauften Karten. Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit. Der Karteninhaber hat in diesem Fall jedoch ein Wahlrecht der Ausübung des Rücktrittsrechts und Rückgabe der Karte nur bis zum Tag vor dem tatsächlich verlegten Veranstaltungstermin. Die VVK-, & Bearbeitungsgebühren werden nicht erstattet.


·  Eintrittskarten werden jedoch dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung durch Künstler und/oder Veranstalter ersatzlos abgesagt werden muss. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Falle bis zu vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin. Die VVK-, & Bearbeitungsgebühren werden nicht erstattet. (Diese Regel gilt nicht, bei Regierungsverordnungen innerhalb einer Pandemie)


·  Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.


·  Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen) dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden.


·  Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer und überhöhter Lautstärke bei Veranstaltungen entstehen können. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den jeweiligen Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.


·  Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Programm unwesentlich zu ändern, indem auch Umbesetzungen oder alternierende Besetzungen im Programm möglich sind.


·  Der Eintrittskartenerwerber bzw. –inhaber willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass im Rahmen der Bühnenveranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von Seiten des Veranstalters von der Vorstellung erstellt werden können und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Aufnahmen zeitlich und räumlich beschränkt über einen Sender auszustrahlen oder ausstrahlen zu lassen.


·  Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten, wobei der Veranstalter grundsätzlich das Hausrecht gegenüber dem Publikum ausübt. Das Betreten des Bühnenbereichs und Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.


·  Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Spielstätte/Kontrollzone ihre Gültigkeit. 

 

·  Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.

 

·  (A) Der Eintrittskartenerwerber bzw. –inhaber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerblicher Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten. Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem aufgedruckten Kartenpreis ist ebenfalls verboten.

 

·  (B) Das präparieren der Eintrittskarte (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung der Eintrittskarte) zum Zwecke der Täuschung oder Benachteiligung anderer ist verboten.

 

·  Der Veranstalter behält sich vor, Erwerber, die gegen die in Ziff. A & B normierten Verbote verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.

 

·  Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt und wird mit einem Korkgeld von 100€ belegt.

 

·  Das Rauchen innerhalb der KulturSchusterei ist nicht gestattet, lediglich vorm Eingangsbereich. Bitte benutzen Sie hier die dafür aufgestellten Standaschenbecher.

 

·  Es besteht kein Sitzanspruch, außer bei extra ausgewiesenen Veranstaltungen.

 

·  TicketinhaberInnen die vor Veranstaltungsbeginn zu stark unter Alkohol oder Rauschmittel stehen, können von uns ausgeschlossen werden. Und haben keinen Anspruch auf Ticketerstattung. 

 

"Ein Handschlag ist bei uns immer noch das wert was er einmal war! Verbindlich!"